RA Dipl.-Betriebswirt (BA) Carsten Becker

RA Dipl.-Betriebswirt (BA) Carsten Becker RA Beckerechtsanwalt Carsten Becker wurde 1971 in Heide/Holstein geboren. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft mit Abschluss zum Diplom Betriebswirt (BA) beendete er ebenfalls erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht.

RA Becker war zunächst in Freiburg und Berlin mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht tätig.
2005 erwarb er darüber hinaus das "Diplom in English at advanced level" in Bournemouth/England. Nach seiner Rückkehr besuchte er die Steuer- und Wirtschaftsakademie in München mit Schwerpunkt Finanzbuchhaltung, Steuerrecht und Bilanzsteuerrecht.

Im Anschluss war er als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzkanzlei in Dresden beschäftigt.

Seit Ende 2006 ist RA Becker nunmehr durchgehend als selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei G. G. v. Geldern-Crispendorf tätig.

2007 schloss RA Becker den Fachanwaltslehrgang Erbrecht sowie den Lehrgang Unternehmensnachfolge mit Erfolg ab.

2008 folgte der erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltslehrganges Handels- und Gesellschaftsrecht.

Aufgrund der Ausbildung sowohl zum Diplom Betriebswirt als auch zum Rechtsanwalt vermag RA Becker juristische Probleme immer auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einzuschätzen und zu lösen. Diese Fähigkeit ist insbesondere im Gesellschaftsrecht in Verbindung mit dem Erbrecht, gerade bei der vorweggenommenen Erbfolge, von erheblicher Bedeutung.
In diesem Zusammenhang bedeutet vorweggenommene Erbfolge erb- sowie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zu Lebzeiten. Dies hat u. a. nachfolgende ganz wesentliche Vorteile:

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Erhebliche Steueroptimierungen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sowie wiederholte Ausnutzung der erb- bzw. schenkungsrechtlichen Freibeträge

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Abfindung von Pflichtteilsberechtigten und Gestaltungsmöglichkeiten für die Reduzierung von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen

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Geordneter Übergang von Vermögensmassen von einer auf die nächste Generation

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Sicherung der Unternehmensfortführung

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Befriedung der Familiensituation

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und vieles mehr


"Nach alledem kann das Potential sowohl sinnvoller und punktgenauer erbrechtlicher Regelung als auch das Potential der vorweggenommenen Erbfolge nicht hoch genug eingeschätzt werden", sagt RA Becker.

Seit 2014 beschäftigt sich RA Becker darüber hinaus intensiv mit dem Widerruf und der Rückabwicklung von Kapitallebens- bzw. Rentenversicherungen, welche in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind. Hintergrund ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem selben Jahr, die einen Widerruf und eine Rückabwicklung - zumeist aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung - selbst nach vielen Jahren ermöglicht (Stichwort: Widerrufsjoker!).
Dieser Widerrufsjoker ist selbst dann noch möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde. Ein wirksamer Widerruf bewirkt, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft oft eine deutliche Nachzahlung leisten muss, da sie die tatsächlichen (Kapital-) Nutzungen herauszugeben hat, so zum Beispiel Gewinne aus Fondsanlagen, Zinsen oder Abschluss- und Verwaltungskosten etc..

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Erbstreitigkeiten, Unternehmensnachfolge sowie vorweggenommene Erbfolge, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsgestaltung, Mietrecht, Insolvenzrecht.




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